Wanddurchbruch in der Wohnung: Was ist erlaubt, was braucht Statik?
26.01.2025

Offene Räume, mehr Licht, freiere Grundrisse – viele Sanierungen beginnen mit dem Wunsch nach einem Wanddurchbruch. Die klassische Trennwand zwischen Küche und Wohnzimmer soll verschwinden, um Raum für neue Wohnideen zu schaffen. Doch was einfach klingt, ist im Detail oft komplex. Besonders in Altbauten oder tragender Bauweise sind mehrere Fragen zu klären, bevor der erste Stein fällt.
Tragende oder nicht tragende Wand?
Der wichtigste Unterschied: Nicht jede Wand lässt sich ohne Weiteres entfernen.
Nicht tragende Wände sind meist sogenannte "leichte Trennwände" aus Gips oder Porenbeton. Sie erfüllen keine statische Funktion und können in vielen Fällen ohne große Auflagen entfernt oder geöffnet werden.
Tragende Wände hingegen sind elementarer Bestandteil der Gebäudestruktur. Sie leiten Lasten aus Decken und Dach in die Fundamente ab. Eingriffe in tragende Wände erfordern daher eine sorgfältige Planung, eine statische Bewertung und bautechnische Maßnahmen wie Sturzträger oder Unterfangungen.
Oft ist für Laien schwer erkennbar, ob es sich um eine tragende Wand handelt. Hinweise können Wandstärke, Lage im Grundriss oder Material sein – ganz sicher ist jedoch nur die Einschätzung durch Fachleute oder Baupläne.
Was passiert bei einem Eingriff in tragende Bauteile?
Soll eine tragende Wand durchbrochen werden, wird in der Regel ein Träger (Sturz) eingebaut, der die Kräfte über die neue Öffnung hinweg weiterleitet. Hierbei kommen unterschiedliche Materialien zum Einsatz – z. B. Stahlträger, Betonfertigteile oder individuell angefertigte Abfangsysteme. Der Einbau erfolgt in mehreren Schritten: Abstützen, Ausschneiden, Träger setzen, Verputzen.
In vielen Fällen ist für diese Arbeiten ein statischer Nachweis erforderlich. Der wird entweder durch den/die Bauingenieur*in oder eine statisch qualifizierte Baufirma erstellt.
Genehmigung: Wann ist sie notwendig?
Nicht jeder Wanddurchbruch ist genehmigungspflichtig – aber es gibt Ausnahmen. Vor allem in folgenden Fällen kann eine Baugenehmigung oder Zustimmung erforderlich sein:
Bei Eingriffen in tragende Wände
In Mehrfamilienhäusern (Stichwort: Schallschutz, Brandschutz)
Bei Eigentumswohnungen (WEG muss zustimmen)
Wenn sich durch den Durchbruch die Nutzung oder Fluchtwege ändern
Auch wenn keine formelle Genehmigung nötig ist, empfiehlt sich bei größeren Maßnahmen eine schriftliche Dokumentation – insbesondere, wenn später weitere Arbeiten geplant sind.
Worauf sollte man bei der Planung achten?
Ein Wanddurchbruch verändert nicht nur den Grundriss, sondern auch Lichtführung, Laufwege, Raumwirkung und teilweise sogar den Wärmehaushalt. Daher lohnt es sich, bereits in der Planungsphase einige Aspekte mitzudenken:
Wie breit und hoch soll die Öffnung sein?
Soll ein Träger sichtbar bleiben oder verkleidet werden?
Wo verlaufen bestehende Leitungen (Strom, Wasser)?
Wird der neue Grundriss neue Möbel- oder Nutzungszonen ermöglichen?
Fazit
Ein Wanddurchbruch kann Räume öffnen, Wohnqualität erhöhen und den Wert einer Immobilie steigern. Gleichzeitig ist er ein baulicher Eingriff, der je nach Wandtyp, Lage und Umfeld gut durchdacht und fachgerecht umgesetzt werden sollte. Wer sich Zeit für die Planung nimmt und kompetente Ausführung in Anspruch nimmt, schafft sich ein nachhaltiges Raumgefühl mit Substanz – statt kurzfristiger Improvisation.
Lassen Sie sich professionell begleiten. Wir bei Urbankraft schaffen Raum für neue Möglichkeiten.